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Allgemeine GeschÀftsbedingungen

Vorbemerkung

Der ErfĂŒllung unserer MaklerauftrĂ€ge widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere TĂ€tigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB, der allgemein anerkannten kaufmĂ€nnischen GrundsĂ€tze und Usancen unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes.

§1  An Maklerprovision einschließlich der heutigen Mehrwertsteuer sind an uns zu zahlen:
a) An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtpreis, d.h. von allen dem VerkĂ€ufer versprochenen Leistungen: von KĂ€ufer und VerkĂ€ufer je 5,95 % (siehe d).
b) Erbbaurechte vom GrundstĂŒckswert und etwaig bestehenden Aufbauten berechnet: von Erbbaugeber und Erbbaunehmer je 5,95 %.
c) Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Objektes, vom Berechtigten 1,19%.
d)  Bei Abweichungen im ExposĂ© gelten die im ExposĂ© genannten ProvisionssĂ€tze.

§2 Bei Vermietungen und Verpachtungen, zahlbar an uns vom Mieter/PĂ€chter einschließlich der heutigen Mehrwertsteuer: Zur Mietsumme gehören auch alle sonstigen vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen, mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten und Mehrwertsteuer. Bei Staffelmieten gilt die Durchnschnittsmiete.

I. Nicht zu Wohnzwecken dienende RĂ€ume
a) Bei MietvertrĂ€gen, unabhĂ€ngig von evtl. vereinbarter geringerer Vertragsdauer als 3 Jahre und bis bis zu 3 Jahren, betrĂ€gt die Maklerprovision 2,38 Monatsmieten.
b) Bei einer Vertragsdauer von ĂŒber 3 Jahren, berechnet von der jeweils sich ergebenden Vertragssumme, bezogen auf die Laufzeit des vereinbarten Mietvertrages, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme: 3,57%, mindestens jedoch 3,57 Monatsmieten.
c) Dem Mieter eingerĂ€umte Option(en) auf VerlĂ€ngerung des Mietvertrages wird/werden wie Vertragslaufzeit behandelt: 3,57 % der Mietsumme von Vertrags- und Optionszeitraum, mindestens jedoch 3,57 Monatsmieten.

II. WohnrÀume
Bei MietvertrĂ€gen ĂŒber WohnrĂ€ume betrĂ€gt die Maklerprovision 2,38 Monatsmieten.

§3
Die in den §§1 und 2 genannten ProvisionssĂ€tze enthalten die heute gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der FĂ€lligkeit unserer Provisionsrechnung gĂŒltig ist.

§4
a) Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. MitursĂ€chlichkeit genĂŒgt. Die Provision ist fĂ€llig und zahlbar 8 Tage nach Rechnungsstellung.
b) Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines RĂŒcktrittvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfĂŒllt wird.
c) Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berĂŒhrt, dass der Abschluss  des Vertrages zu einem spĂ€teren Termin  oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht.
d) Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder VermittlungstĂ€tigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlung aufnehmen, ist auf unsere TĂ€tigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzĂŒglich mitzuteilen.

§5 Wir sind berechtigt, auch fĂŒr den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschrĂ€nkt tĂ€tig zu werden.

§6 Bei Vertragsabschluss hat der Auftraggeber uns auf Verlangen die Vertragspartei bekannt zu geben. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

§7 Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzĂŒglich schriftlich zu verstĂ€ndigen. Sofern er dies unterlĂ€sst, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachtrĂ€glichen Auslagen und Zeitaufwendungen.

§8 Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns zum Ersatz fĂŒr unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz fĂŒr den Zeitaufwand bemisst sich nach der EntschĂ€digung von vereidigten SachverstĂ€ndigen. Unsere Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der EmpfĂ€nger das angebotene Objekt selbst erwerben oder nutzen will. Sie sind streng vertraulich. Jede unbefugte Weitergabe unserer Angebote an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, verpflichtet sie in voller Höhe zur angefĂŒhrten Provisionszahlung.

§9 Unsere Angebote erfolgen gemĂ€ĂŸ der uns vom Auftraggeber erteilten AuskĂŒnfte; sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. SchadensersatzansprĂŒche sind uns gegenĂŒber mit Ausnahme von vorsĂ€tzlichem und grob fahrlĂ€ssigem Verhalten ausgeschlossen.

§10 a) Abweichungen von unseren Allgemeinen GeschÀftsbedingungen sind nur mit unserer schriftlichen BestÀtigung wirksam.
b) Sollten Teile unserer GeschĂ€ftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen nicht berĂŒhrt.
c) An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemĂ€ĂŸ die einschlĂ€gigen gesetzlichen Bestimmungen.